Bedingungen für Jugendförderbeiträge
> Der Antragssteller ist ein anerkannter Verein mit Sitz in der Gemeinde Ingenbohl
> Der Antragssteller hat eine Kinder und Jugendabteilung. Kinder und Jugendliche sind Vereinsmitglieder.
> Die Kinder und Jugendliche, können regelmässig an Trainingseinheiten teilnehmen (mind. 20 Einheiten pro Saison) und sich sportlich betätigen.